Bundesverband der Maßschneider Mitgliederbereich

Trotz oder gerade wegen der Handwerksrechtsreform aus dem Jahr 2004 ist für den Bereich der Meisterausbildung eine zunehmende Nachfrage zu verzeichnen.

 

Mit dem Wegfall der Voraussetzung, zur Gründung eines Betriebes einen Meisterbrief vorweisen zu können und der sich daraus ergebenden unübersichtlichen Situation bezüglich der betrieblichen Qualifikation, sah sich der Bundesverband in der Verpflichtung, die Meisterprüfungsverordnung zu überarbeiten und aktuellen Qualitätserfordernissen anzupassen.

Dabei wurden die Inhalte auch auf die Einstiegsqualifikation, den Gesellenbrief, abgestimmt, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Meisterbrief um ein sichtbares Zeugnis handwerklicher Qualifikation handelt, wodurch sich der Maßschneidermeister als Meister seines Faches von anderen Gewerbetreibenden der Branche heraushebt.

 

Im Rahmen der europäischen Qualifikationsrichtlinie bietet die Meisterprüfung eine Angleichung an andere allgemein bildende Abschlüsse, wie z.B. die fachgebundene Hochschulreife. Damit ist in vielen Bundesländern die Aufnahme von fachgebundenen Studiengängen möglich.

 

Nachfolgend sind ohne den Anspruch auf Vollständigkeit Ausbildungsstätten
zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Maßschneiderhandwerk gelistet.