Für eine inklusive Arbeitswelt

Die Schaffung einer Arbeitsumgebung für Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechten und vielfältigen Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen können einzigartige Perspektiven, Fähigkeiten und Talente einbringen, die eine Bereicherung für jeden Arbeitsplatz darstellen.

In unserer modernen Welt, in der Vielfalt und Chancengleichheit zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich, das Unternehmen und Organisationen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleiche Chancen auf Beschäftigung haben. 

Menschen mit Behinderung stehen oft vor Herausforderungen, sei es in physischer, sensorischer oder intellektueller Hinsicht. Es gilt sicherzustellen, dass diese Hindernisse am Arbeitsplatz abgebaut werden, um eine Umgebung zu schaffen, die für alle zugänglich ist. Nur durch die Beseitigung von Barrieren kann das Potenzial eines jedes Einzelnen entfaltet werden.

Dieses Vorwort soll Unternehmen dazu ermutigen, nicht nur rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus eine Kultur der Inklusion zu schaffen. Es geht nicht nur darum, Menschen mit Behinderung einzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass sie sich als vollwertige Mitglieder des Teams fühlen. Die Förderung von Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz trägt nicht nur zum Wohl des Einzelnen bei, es kann auch die Innovationskraft und den Erfolg des gesamten Unternehmens steigern.

Die Einstellung von Menschen mit Behinderung ist nicht nur ein Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit und ein Zeichen für eine fortschrittliche und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, sie ist auch eine moralische Verpflichtung. Darüber hinaus bietet sie wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen. 

Hierzu beachten Sie bitte den Link der Bundesagentur für Arbeit: 

Schwerbehinderte Menschen im Betrieb (arbeitsagentur.de) 

Zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) finden Sie Informationen unter dem Link des zuständigen Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung:

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – Schwerbehinderung (behindertenbeauftragter.de)

Essen, Januar 2024

Der Vorstand des Bundesverbandes der Maßschneider e.V.